Bundesfinanzhof prüft Besteuerung des Elterngeldes

Familien wehren sich dagegen, dass Finanzämter das Elterngeld komplett steuersatzsteigernd verbuchen.

Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) klären, ob diese staatliche Förderung in die Steuerberechnung einbezogen werden darf. Die Elterngeldstellen zahlen 2/3 des Nettolohns des pausierenden Elternteils – höchstens allerdings 1800 € und mindestens 300 €. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass das Elterngeld – im Gegensatz zum vor 2007 gezahlten Erziehungsgeld – beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Dadurch steigt die Steuerlast. Auch der Sockelbetrag von 300 € wird einbezogen.

An dieser Praxis haben Experten grosse Zweifel. Denn den Mindestbetrag erhält jeder Elternteil, unabhängig vom Verdienst vor der Geburt des Kindes. „Der Sockelbetrag stellt eher eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar und sollte nicht zu einer Schlechterstellung der Familien im Vergleich zur alten Gesetzeslage führen“, sagt der Neue Verband der Lohnsteuervereine (NVL) in Berlin.

Nun ist ein Musterverfahren beim BFH anhängig.

Betroffene Eltern sollten mit Hinweis auf das BFH-Verfahren (AZ: VI B 31/09) Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, um alle Chancen zu wahren. Die Finanzämter müssen den Einspruch bis zur endgültigen Klärung ruhen lassen.

Quelle: Capital, 14.04.2009

Verantwortung für die Familie e.V.