Europarat fordert, für die Lebensweise von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) mit Steuermitteln zu werben.

Wer bisher meinte, es gehe der Homosexuellen-Lobby um Toleranz für ihre Lebensweise, muss umdenken. Offenbar soll mit Steuermitteln und Strafrecht gegen alle vorgegangen werden, die anders denken. Das zumindest fordert ein Bericht des Schweizer Sozialisten Andreas Gross, der vom „Ausschuß für Recht und Menschenrechte“ des Europarats bereits verabschiedet wurde und über den am 27.01.2010 in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg abgestimmt werden wird. Sollte dieser Bericht eine Mehrheit finden, hätte dies zwar keine juristisch bindende Wirkung für die 47 europäischen und vorderasiatischen Mitgliedstaaten des Europarats, doch kämen die Familien gehörig unter Druck.

Der Europarats-Ausschuss verlangt eine umfassende Gleichstellung homosexueller Paare mit der Ehe einschließlich des Adoptionsrechts, Steuermittel für eine breite Homo-Propaganda und ein strafrechtliches Vorgehen der Staaten gegen Andersdenkende. Dies soll dem Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender – zusammengefasst unter dem Kürzel „LGBT“ – dienen. So fordert der Bericht die Mitgliedstaaten des Europarats auf, „die Straflosigkeit für Personen zu beenden, die gegen die Grundrechte von LGBT, insbesondere ihr Recht auf Leben und Sicherheit, verstoßen“, weiter „diskriminierende Äußerungen zu verurteilen und LGBT effektiv vor solchen Äußerungen zu schützen, Anti-Diskriminierungsgesetze zu verabschieden und umzusetzen, wodurch auch die sexuelle Orientierung unter das Verbot der Diskriminierung fällt, sowie Sanktionen für Verstöße vorzusehen“.

Sollte dies auch rechtsrelevant umgesetzt werden, müssen Priester, die die einschlägigen Stellen der Bibel oder des Katechismus zitieren, mit „Sanktionen“ rechnen. Angedeutet wird dies im Bericht bereits: „Hassreden bestimmter öffentlicher Persönlichkeiten, darunter von Religionsführern, und Hassbotschaften in den Medien und im Internet geben ebenfalls Anlaß zu besonderer Sorge.“ Die Mitgliedstaaten des Europarates – nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union – werden deshalb aufgefordert mit Steuermitteln für die Lebensweise der LGBT zu werben. Wörtlich verlangt der von Gross verfasste Bericht von den Mitgliedsstaaten, „Anti-Diskriminierungs- und Aufklärungsprogramme zur Förderung von Toleranz, Respekt und Verständnis gegenüber LGBT insbesondere für Behördenvertreter, Beschäftigte im Justizwesen, Strafverfolgungsbehörden und die Streitkräfte sowie in Schulen, den Medien, medizinischen Berufen und im Sport einzuführen oder zu entwickeln“.

Mit anderen Worten: Der Staat soll die Arbeit der diversen Lobby-Gruppen übernehmen, und der Steuerzahler soll die ihm zugedachte Gehirnwäsche auch noch selbst finanzieren. Doch nicht nur eine Bewusstseinsänderung ist angestrebt.

Es geht um konkrete politische Programme, nämlich um „die gleichen finanziellen Rechte und Pflichten wie für Ehepaare unterschiedlichen Geschlechts“, den Angehörigenstatus sowie um „Maßnahmen, die dafür sorgen, daß ein Partner oder eine Partnerin in einer gleichgeschlechtlichen Beziehnug, der ausländischer Herkunft ist, die gleichen Aufenthaltsrechte in Anspruch nehmen kann wie ein Partner oder eine Partnerin in einer Beziehung zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts“.

Auch die Kinder wurden in der Forderungsliste nicht vergessen. Den LGBT solle „mindestens die gemeinsame elterliche Verantwortung für die Kinder jedes Partners, möglichst aber auch das Recht jedes Partners auf Adoption der Kinder des anderen Partners“ ermöglicht werden. Die Regierungen sollen sich mit dem Thema „homophobes und transphobes Mobbing in Schulen“ besonders befassen, und dann Anti-Diskriminierungs- und Aufklärumgsprogramme zur Förderung von Toleranz, Respekt und Verständnis gegenüber LGBT weiterentwickeln und insbesondere Kampagnen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität durchführen“.

Der Autor des Berichts und eine Mehrheit im „Ausschuss für Rechte und Menschenrechte“ haben sich auf das Axiom festgelegt, dass das einzige Problem von LGBT die Vorurteile der heterosexuellen Mehrheit sind. Und so wird letztere auch verantwortlich gemacht für die erhöhte Selbstmordrate bei jenen Personen, deren gefühlte geschlechtliche Identität nicht mit ihrem biologischen Geschlecht harmoniert: Die „relativ hohe Selbstmordrate unter Transgendern“ sei eine Folge von „diskriminierenden Handlungen und Hindernissen in Bezug auf die Inanspruchnahme von Behandlungen zur Neubestimmung des Geschlechts und rechtlichen Anerkennung des neuen Geschlechts“. Die psychische Tiefenwirkung der Ablehnung der eigenen geschlechtlichen Identität und die damit verbundenen inneren Dramen werden hier völlig ausgeblendet.

Die Schuld wird pauschal den anderen gegeben: „Das Zusammenwirken von diskriminierenden Handlungen in der Gesellschaft und Ablehnung durch die Familie kann sich sehr schädlich auf die seelische Gesundheit junger LGBT auswirken, was sich anhand der Selbstmordraten belegen lässt, die wesentlich höher sind, als allgemein bei jungen Menschen.“

Quelle: Die Tagespost

Verantwortung für die Familie e.V.