Der Kinderfreibetrag soll von 6.024 € auf 8.004 € angehoben werden,
das Ehegattensplitting soll als Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie erhalten bleiben,
der Eingangssteuersatz soll von 14 % auf 12 % sinken,
der Mittelsteuersatz soll von 23,9 % auf 23 % gesenkt werden,
der Spitzensteuersatz soll erst ab 60.000 € wirken (jetzt 52.552 €).
Quelle: Handelsblatt 29.04.09
Verantwortung für die Familie e.V.