Gendersprache in der Schule oder Universität?

An Anreden wie „Liebe KollegInnen“ oder „An die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10“ hat man sich beinahe gewöhnt . Ob auf internen Mitteilungen oder Arbeitsblättern gilt das jetzt als neue Form von angeblich „inklusiver“ Höflichkeit.

Ist das eigentlich rechtens? Nein – ist es nicht, denn wenngleich solche Formen im internen Schriftverkehr inzwischen weitgehend geduldet werden, gibt es klare Vorgaben für das offizielle Schreib- und Anredeverhalten, nämlich zum einen das „Verwaltungsverfahrensgesetz“ (BVwVfG), und zum andern die „Amtliche Regelung Deutsche Rechtschreibung“, die ausdrücklich feststellt, dass die vom „Rat für deutsche Rechtschreibung“ formulierten Vorgaben „innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung)“ Gültigkeit haben, „für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung“ besitzt. 

Was aber viele Behörden und Körperschaften ihren Beschäftigten mit so genannten „Leitfäden“ oder „Empfehlungen“ zur „geschlechtergerechten Sprache“ zumuten, hat mit diesen Vorgaben nichts zu tun und ist in keiner Weise durch das Gesetz abgedeckt. Insbesondere ist dort keine Rede von Signaturen wie „Genderstern“, Binnen I, Unterstrich oder Doppelpunkt.

Eine sprachwissenschaftliche Fachorganisation wie die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ (GfdS) hat zum Gendersternchen eindeutig festgestellt. „Es eignet sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden. Bei seiner Verwendung entstehen nicht nur grammatisch falsche Formen (z. B. Arzt*in oder Ärzt*in), auch den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht das Sternchen nicht.“

Der Direktor des Leibnitz-Instituts für Deutsche Sprache konzidiert in einem Interview mit dem „Spiegel“ (Nr. 10 2021), dass der Genderstern „derzeit nicht zum Zeichenbestand der deutschen Orthographie“ gehört, weshalb man streng genommen seine Verwendung „in der Schule also als Fehler anstreichen“ müsse.

Fazit:„Gendersternchen, Gender_Gap und andere sprachentstellende Konstruktionen haben … weder in Wochenplänen noch in Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblätternetwas verloren“ – denn: „All diese Formen“ sind „nicht konform mit den Regeln der deutschen Grammatik sowie denen der Rechtschreibung.“
Es kann ja auch wohl nicht sein, dass eine Minderheit einer Mehrheit vorschreibe, wie diese zu sprechen habe.

Professor Dr. Roland Schimmel hat untersucht, wie die Gendersprache juristische Texte verlängert. Gegenderte Lehrbücher werden dicker. Die inhaltlichen Aussagen bleiben gleich, durch gendern werden einzelne Paragrafen und Absätze um rund ein Drittel länger.

In mehreren Bundesländern sind Volksinitiativen im Gang, um anstelle von Genderformen die amtlichen Rechtschreibregeln an Schulen und Behörden durchzusetzen.Auch Österreich plant ein Gender-Verbot.

Trotz des Verbots von Gendersprache an Schulen in Sachsen und Sachsen-Anhalt
wollen sich einige Lehrer nicht daran halten und weiter gendern, berichtete die taz

In Baden-Württemberg ist das Gendersonderzeichen wie das Binnen-I und der Genderstern in der Verwaltungssprache des Bundeslandes künftig nicht mehr zulässig.

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume bekäme immer wieder Beschwerden über Benachteiligungen bei Prüfungen, wenn ein Prüfling den Genderleitfaden seiner Universität nicht beachtet. Für ihn sei klar: Niemand dürfe dazu aufgefordert werden, sich von der amtlichen deutschen Rechtschreibung absetzen zu müssen. „Wir dulden keinen Genderzwang. Wir verwenden selbstverständlich geschlechtergerechte Sprache, reden von ‚Professorinnen und Professoren‘. Auch der Begriff ‚Studierende‘ hat sich eingebürgert. Sprachliche Künstlichkeiten wie Sternchen und Binnen-I oder spracherzieherische Tendenzen sind dagegen zu unterlassen.“

In Niedersachsen hat sich eine Volksinitiative gegen Gendersprache gegründet.

Unter diesem Link finden Sie ein aktualisiertes Merkblatt zur Verwendung bzw. Nichtverwendung von Elementen so genannter „geschlechtergerechter Sprache“ in der Schule.

Mario Barth brachte es auf den Punkt:Ich gender nicht, ich habe einen Schulabschluss!

Ein sehr hilfreiches Video zur Diskussion des Themas im Unterricht finden Siehier.

Interessierte Eltern oder Schüler sind herzlich eingeladen, ihre eigenen Beobachtungen und Erfahrungen damit unter claus.maas@vds-ev.de mitzuteilen.