Grüne wollen unterschiedliche sexuelle Identitäten fördern

Abgeordnetenhaus Berlin
Drucksache 16/19660
1.12.2008

16. Wahlperiode
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Antrag

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Berliner Aktionsplan gegen Homophobie

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken unter Einbindung von Verbänden und Einrichtungen einen Berliner Aktionsplan gegen Homophobie zu entwickeln und umzusetzen.

Ferner wird der Senat aufgefordert, sich in einer Bundesratsinitiative für einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homophobie einzusetzen.

Der Berliner Aktionsplan gegen Homophobie soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen Lesben, Schwule, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle abzubauen und die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Er schließt damit die Bekämpfung von Transphobie ausdrücklich mit ein. Durch ihn soll die Informationslage über homophobe Einstellungen in der Bevölkerung, Gewalterfahrungen der Betroffenen sowie die Zahl der angezeigten homophoben Straftaten verbessert werden. Gemäß dem Aktionsplan sollen die Strukturen zu Prävention, Opferschutz und Opferhilfe gesichert und weiterentwickelt werden.

Der Berliner Aktionsplan soll folgende Elemente enthalten:
– Es sollen regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) online gestützte Befragungen von Lesben, Schwulen und Transgender bezüglich Gewalterfahrungen durchgeführt werden.
– Die Strukturen für Projekte gegen Homophobie werden gestärkt und bedarfsgerecht ausgestattet. Dazu müssen für Lesben- und Transgenderprojekte erstmalig und für schwule Projekte zusätzlich Mittel für Opferbetreuung und gezielte Präventionsarbeit bereitgestellt werden.

– Homophobe Hassgewalttaten müssen als solche von Polizei und Staatsanwaltschaft erkannt, entsprechend systematisch verfolgt und statistisch erfasst werden. Dabei ist die Anonymität der Opfer im Rahmen der Statistikerhebung zu wahren. Einstellungen der Verfahren soll es in der Regel bei Hassgewalttaten nicht geben. Die Polizei muss darüber hinaus ihre vertrauensbildenden Maßnahmen gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender verstärken.

– Täter und Opfer sollen erfahren, dass auch homophobe und andere aus Hass motivierte Taten konsequent und schnell verfolgt und durch Gerichte verurteilt werden.

– Die Aufklärung über sexuelle Identität und Orientierung gehört entwicklungsgerecht in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Kontext eines Diversity-Ansatzes zum Pflichtprogramm und muss fester Bestandteil von Aus- und Fortbildung von LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen werden. Ein entsprechender Nachweis bei der Förderung von Trägern der Freien Jugendarbeit ist zu prüfen. Der Peer-to-Peer-Ansatz ist besonders zu fördern. An allen Schulen sollen Diversity-Beauftragte benannt werden.

– Homophobie muss zielgruppenspezifisch begegnet werden. Hierbei ist auch die jeweilige gezielte Ansprache von Eltern und des sozialen Umfeldes der jeweiligen jungen Zielgruppe anzustreben.

– Der interkulturelle Dialog zu Homophobie muss mit dem Ziel konkreter Verabredungen fortgesetzt und ausgeweitet werden.

– Allen Glaubensgemeinschaften muss verdeutlicht werden, dass Glaubens-freiheit dort endet, wo die individuelle Lebensgestaltung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität und Orientierung gegen ihren Willen eingeschränkt wird.

– Insbesondere bei Sportarten und Musikrichtungen, in denen Homophobie verstärkt anzutreffen ist, sind Projekte zu unterstützen, die dem entgegenwirken. Homophobe Hassgesänge gehören dagegen auf den Index und nicht auf die Bühne oder sind gegebenenfalls ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

– Im Öffentlichen Dienst sind Leitbilder und Maßnahmen für ein Arbeitsklima mit akzeptierender Vielfalt der Lebensweisen zu entwickeln.

– Es ist mit geeigneten Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit (auch im Rahmen der Berlinkampagne) für die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in der breiten Bevölkerung zu werben.

– Bei internationalen Kontakten, insbesondere mit Berlins Partnerstädten, soll die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität und Orientierung und gegebenenfalls (strukturelle) Diskriminierung und Homophobie thematisiert werden.

– Für Berlin ist die gesetzliche Gleichstellung und Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen und Transgendern zu vollenden. Der Senat wird darüber hinaus aufgefordert, sich (weiterhin) auf Bundesebene für entsprechende rechtliche Änderungen einzusetzen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01.06.2009 zu berichten.

Begründung:

In Berlin häufen sich brutale Überfälle auf Lesben, Schwule und Transgender, die im starken Widerspruch stehen zum anhaltenden Prozess der rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen in Deutschland und besonders in Berlin.

Nur knapp drei Monate nach seiner Einweihung wurde im August 2008 das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beschädigt.

Eine bundesweite Umfrage des schwulen Antigewaltprojektes „Maneo“ aus 2006/2007 ergab, dass die teilnehmenden schwulen und bisexuellen Männer zu 35 Prozent im vorangegangenen Jahr homophobe verbale oder körperliche Gewalt erlebt hatten, wobei es bei Jugendlichen sogar 63 Prozent waren.

Das Ergebnis einer Umfrage unter Berliner Schülerinnen und Schülern aus dem Jahr 2007 macht deutlich, dass homophobe Einstellungen unter Jugendlichen nach wie vor stark ausgeprägt sind.
Es bedarf bundesweiter und lokaler Anstrengungen, um Homophobie in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen und für die Akzeptanz der Vielfalt von sexueller Identität und Orientierung zu werben. Dabei ist Homophobie keineswegs nur die Angelegenheit der Betroffenen allein, sondern muss ebenso wie Antisemitismus oder Rassismus in gemeinschaftlicher, gesamtgesellschaftlicher Anstrengung bekämpft werden. Berlin braucht einen Aktionsplan gegen Homophobie!

Zur Erläuterung der Vorschläge im Einzelnen:

– Bisher ist die Datengrundlage über homophobe Gewalt zur Bewertung des zielgerichteten Bedarfs dünn. Es existieren zwei aktuelle online gestützte Umfragen des schwulen Antigewaltprojektes „Maneo“. Für Lesben und Transgender liegen entsprechende aktuelle Umfragestudien nicht vor. Falls die dafür erforderlichen Mittel im laufenden Haushalt nicht vorhanden sind, ist die Finanzierung aus Mitteln der „Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin“ zu prüfen.

– Das Antigewaltprojekt „Maneo“ arbeitet mittlerweile mit Wartelisten für die Beratung von Opfern homophober Gewalt. Eine hauptamtliche Stelle reicht hierfür nicht mehr aus. Dringende präventive Maßnahmen können so nicht geleistet werden. Für Lesben und Transgender fehlt eine finanzierte entsprechende Infrastruktur.

– Nach Einschätzung der Polizei zeigen ca. 90 Prozent der Opfer eine homophobe Straftat nicht an. Hier ist offensichtlich ein geballtes Maß an Misstrauen gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht vorhanden. Das Hissen der Regenbogenflagge durch Polizeipräsident Glietsch im Sommer 2008 war zwar gut, reicht aber nicht aus. Hier müssen gezielt Fortbildung in der Polizei betrieben und weitere vertrauensbildende Maßnahmen über den Rahmen der Polizei hinaus ergriffen werden. Dazu gehören Ermittlungen durch den Staatsschutz bei Hassgewalttaten.

– Härtere Strafen bei Hassgewalt sind insbesondere bei jugendlichen Tätern nicht das geeignete Mittel zur Abschreckung, eine zeitnahe Gerichtsverhandlung schon. Entsprechend sind insbesondere bei Gewalttaten die Verfahren zu beschleunigen.

– Trotz entsprechender Rahmenpläne und Handreichungen für die Aufklärung über Lesben, Schwule und Transgender in der Schule wird das Thema von den meisten LehrerInnen immer noch gemieden. In Kitas kommt es gar nicht, in Jugendfreizeiteinrichtungen selten vor. Dies muss sich grundlegend ändern. Hierbei ist der Peer-to-Peer-Ansatz (z. B. Jugendliche klären Jugendliche auf) besonders nachhaltig und erfolgreich. Zur Aufklärung gehört auch, Kindern und Jugendlichen den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit sexueller Identität und Orientierung zu verdeutlichen.

– Eine Studie im Auftrag des Lesben- und Schwulenverbands an einigen Berliner Schulen hat 2007 ergeben, dass 49 Prozent der Jungen deutscher Herkunft und 75 Prozent (deutsch-)russischer bzw. 79 Prozent türkischer Herkunft es abstoßend finden, wenn zwei Männer sich küssen. Jugendliche nichtdeutscher Herkunft oder mit Herkunft der Eltern aus Ländern, in welchen Homophobie Staatsdoktrin ist, müssen gezielt angesprochen und aufgeklärt werden. Ebenso muss das Thema Homophobie in die Präventionsarbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus eingebunden werden.

– Der vom Integrationsbeauftragten Piening einberufene Runde Tisch „Gemeinsam gegen Homophobie“ muss ergebnisorientiert fortgesetzt und die spezifische Ansprache einzelner Migrantencommunities (z. B. durch Übersetzungen von Texten in verschiedene Sprachen) intensiviert werden.

– In vielen Religionen gilt Homosexualität als Sünde. Religionsfreiheit darf aber keine Rechtfertigung für Volksverhetzung, Gewalttaten, Konversionstherapien oder Kündigungen aufgrund der sexuellen Identität sein.

– Sport und Jugendkultur sind geeignete Instrumente, um gegenseitige Vorurteile abzubauen. Allerdings gibt es Sportarten wie Fußball und Musikrichtungen wie HipHop und Reggae, in denen vermehrt homophobe Einstellungen anzutreffen sind. Gleichzeitig gibt es genau in diesen Sportarten und Musikszenen aktive Bewegungen gegen Homophobie. Entsprechende Projekte brauchen öffentliche Unterstützung. Hier sind auch die Bezirke, Verbände, Glaubensgemeinschaften und Freie Träger gefordert. Veranstaltungen wie die „Respect Gaymes“ oder der „Come-Together-Cup“ sind gut, aber es ist auch Aufgabe der nicht lesbisch-schwulen Organisationen und Vereine, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender zu fördern.

– Diskriminierung bis hin zu Mobbing aufgrund der sexuellen Identität und Orientierung sind auch am Arbeitsplatz immer noch anzutreffen. Noch verbreiteter ist die Angst davor. Einer deutschlandweiten Studie „Out im Office?!“ von 2006 zufolge sind rd. 50 Prozent der lesbischen und schwulen ArbeitnehmerInnen nicht bereit, sich am Arbeitsplatz zu outen. Hier sollte Berlin als Arbeitgeber vorbildhaft handeln und im Rahmen eines breiten Diversityansatzes ein Klima im Öffentlichen Dienst schaffen, das frei ist von Homophobie.

– Homophobie ist neben gewalttätigen Auswüchsen nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen in der Gesellschaft. Sie findet an Stammtischen und in vielen Familien ihren Ausdruck. Nicht wenige junge Schwule und Lesben werden noch immer nicht von ihren Eltern akzeptiert. Hier könnte eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit z. B. im Rahmen der Berlinkampagne einen klaren Gegenakzent setzen.

– Lesben, Schwule und Transgender in anderen Staaten haben noch weit höhere Hürden der Diskriminierung zu überwinden als hierzulande. So kommt Berlin auch eine gewisse Botschafterfunktion zu, die es insbesondere gegenüber den Partnerstädten wie Moskau, Warschau, Peking oder Istanbul auszufüllen gilt.

– Zu einem Diskurs über Homophobie gehört auch die rechtliche Gleichstellung von Menschen gleich welcher sexuellen Identität und Orientierung und die Abschaffung diskriminierender Gesetze insbesondere auch gegenüber Transsexuellen und Intersexuellen. Hier hat vor allem die Bundesregierung noch starken Nachholbedarf.

Berlin, den 20. 11. 2008
Eichstädt-Bohlig Ratzmann Birk Kofbinger
und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Verantwortung für die Familie e.V.