Krieg gegen die Familie

Ungenannte „Experten“ arbeiten derzeit im Auftrag des Finanzministeriums sowie des Familienministeriums an einer Studie zur Bewertung der Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen. Vor wenigen Tagen hat das Magazin DER SPIEGEL einen „internen Zwischenbericht“ der Studie veröffentlicht. Aus der sicheren Deckung vermeintlicher Wissenschaftlichkeit heraus wird darin die finanzielle Basis der Familien in Deutschland unter Beschuss genommen.

Die Studie basiert allerdings auf Grundlagen, die so grob fehlerhaft sind dass man sowohl bezüglich des Inhalts als auch des Prozederes ihrer Veröffentlichung von einem interessegeleiteten Propagandamanöver sprechen muss.
Das Fazit der „Studie“ überrascht deshalb nicht. Es ist ebenso simpel wie durchsichtig: Gelder, die den Familien direkt zukommen zur eigenverantwortlichen Verwendung, werden im Bericht fast durchgängig als „unwirksam“ beurteilt, während die Subventionierung ausserhäuslicher Betreuung positive Bewertung erfährt.

Das hat mit seriöser Evaluation nichts mehr zu tun.
Hier wird Krieg geführt gegen die Familie
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Drastischster Beleg für die mangelnde Seriosität der Studie ist die Tatsache, dass sie nach wie vor an der erwiesenermaßen falschen Zahl von 200 Milliarden € Familienleistungen festhält. Diese seit Jahren in der Debatte umherirrende falsche Zahl hatte das Familienministerium erst vor wenigen Wochen im Familienreport 2012 auf 55 Milliarden als „Familienförderung im engeren Sinne“ korrigiert.

In der Studie wurden offenbar erneutLeistungen zur Familienförderung gezählt, die überhaupt nicht dazu gehören.

Das Kindergeld ist zu zwei Dritteln eine Rückzahlung des Staates von zu viel bezahlten Steuern der Familien mit Kindern.
Die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenkasse wird über die Krankenversicherungsbeiträge vom Versicherten selbst finanziert, nicht vom Staat.

Es ist eine Frechheit, trotz der jüngst endlich erfolgten Richtigstellung des Familienministeriums hier nach wie vor etwas anderes zu behaupten.

Auch die Diskreditierung des Ehegattensplittings als „Förderung der traditionellen Versorger-Ehe“, in der ein Hauptverdiener (meist der Mann) den Rest der Familie versorge, ist unredlich, da sachlich falsch: Das Splittingverfahren dient vielmehr der Vermeidung von Überbesteuerung von Ehegatten im Verhältnis zu Singles, da Ehegatten in einer Wirtschafts- und Erwerbsgemeinschaft leben, die ihnen auch vielfältige finanzwirksame gegenseitige Verpflichtungen auferlegt. Das Ehegattensplitting erfüllt, anders als in der Studie behauptet, einen steuerlichen Gleichbehandlungs-Zweck. Ein Staatsziel zur Erzwingung gleichmäßiger Voll-Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern bei maximaler staatlicher Kindesbetreuung, zu dessen Erreichen staatliche Familienleistungen in ihrer Wirksamkeit zu messen wären, existiert nicht. Ein solches Ziel wäre mit unserer Verfassung auch nicht vereinbar.

Quelle: Initiative Familienschutz, www.familien-schutz.de

Verantwortung für die Familie e.V.