Queer in der Kita - Transkinder?

Die Trans-Bewegung umfasst - je nach Erhebung - 0,001 % bis 0,3 % der Bevölkerung der EU. Unbeachtet der Schutzbedürftigkeit und Identität anderer Menschen wird erwartet, dass alle aber den Forderungen des Transgender-Menschenbildes nachkommen.

"Eine Strategie zur Förderung der sog. 'Trans-Rechte' wurde von der weltweit größten Anwaltskanzlei Denton und der Thomas Reuters Foundation, mit Unterstützung der EU und der 'International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex Youth and Student Organisation (IGLO)' erstellt. Sie zielt darauf ab, Trans-Rechte zu Menschenrechten zu erklären, um gegen Kritiker als Menschenrechtsverletzer vorgehen zu können.
Das Kindeswohl soll so definiert werden, dass auch Kinder ohne elterliche Zustimmung geschlechtsangleichende Behandlungen wählen können.
Dort heißt es: 'So sollten Staaten beispielsweise gegen Eltern vorgehen, die die freie Entfaltung der Identität einer jungen transsexuellen Person behindern, indem sie sich weigern, die erforderliche elterliche Genehmigung zu erteilen.' Das 'Selbstbestimmungsgesetz' folgt diesem Prinzip: Für Kinder bis 14 Jahren müssen Eltern die Änderungserklärung abgeben, Jugendliche ab 14 können dies mit elterlicher Zustimmung selbst tun. Falls die Eltern ihre Zustimmung verweigern, kann der Teenager eine Einwilligung beim Familiengericht beantragen.
Ein massiver Eingriff in das Elternrecht." (Mascher,K. 2023)
Weiteres s. hier, sowie die Broschüre zur "frühkindlichen Bildung" für pädagogische Fachkräfte: „Queer in der Kita!“ und Unterrichtseinheiten in der Schule zur Geschlechtsumwandlung.